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Buchhaltung Blaschka


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Gründer­ser­vice

Art. 40 DSGVO Zertifizierung

Gerne be­gleite ich Sie vor, währ­end und nach der Grün­dung und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um die typi­schen Feh­ler in die­ser Phase zu ver­mei­den.

Ihr Bedarf

Erster Mitarbeiter
Certified Accountant
Sie wol­len mit Ihrem Namen be­kannt sein – statt als Kun­den­num­mer ge­führt zu wer­den?
Sie wol­len, daß immer der Chef für Sie zu­stän­dig ist?
Sie sind EPU, KLU oder KMU und wollen einen Busi­ness­part­ner für Ihr Rech­nungs­wesen?
Sie wollen papier­lose Ab­läufe?
Sie wol­len sich auf Ihre Kun­den und Ihre Kern­kom­pe­ten­zen kon­zen­trier­en?
Sie wollen (Ihren ersten Mit­ar­bei­ter) ein­stel­len?
Sie wollen, daß die Per­sonal­ver­rech­nung - inkl. ELDA- und BUAK-Mel­dun­gen - „ein­fach” funk­tio­niert?
Sie wollen mehr Zeit für das Wesent­liche?
Sie mußten sich in Deut­schland steuer­lich er­fas­sen las­sen und haben daher deut­sche UVAs via ELSTER zu melden?
Sie sind EU-OSS pflich­tig?
Der Daten­aus­tausch soll (aus­schließ­lich) elek­tro­nisch er­fol­gen?
Sie wollen aus­schließ­lich elek­tro­nisch komm­uni­zieren?

Schon beim ersten Ja sind Sie bei mir genau richtig.

Wir nehmen Wissen in Betrieb

Mein An­ge­bot

Stop Misfortune
SafeDomain
Buch­hal­tung und / oder Per­so­nal­ver­rech­nung ist eine wissen­ba­sierte Dienst­leis­tung, die für Sie maßge­schnei­der­t mit einem fairen Pau­schal­preis ver­sehen wird – damit Sie mehr Zeit für das Wesen­tliche haben.

Als Buch­hal­ter und Per­so­nal­ver­rech­ner - mit ab­ge­schlos­sen­er Bilanz­buch­hal­ter-Aus­bil­dung - bin ich auf jene Unter­neh­mer spezi­ali­siert, die Ihre Ab­schlüs­se nicht tes­tier­en las­sen müs­sen (§ 268 Abs.1 2.Satz UGB).
Das sind vor allem EPUs, e.U., KLU, Per­sonen­ge­sell­schaften (KG, OG), KMU und kleine GmbHs.

Meine Dienst­leis­tung um­faßt bei­spiels­weise die fol­gen­den Ele­men­te:

Kon­takt

No FaceBook
Kon­tak­tieren Sie mich per E-Mail oder tele­pho­nisch unter +43 660 26 77 378 für ein für Sie un­ver­bind­liches und kosten­loses Erst­ge­spräch.
Das kon­kre­te An­ge­bot wird für Sie nach Maß mit einem fairen Pauschal­preis er­stellt.

FAQ zur Regis­trier­kas­sa

Der Ar­beits­kreis der Kas­sen­her­stel­ler der Wirt­schafts­kam­mer hat mit dem BMF et­liche De­tail­fra­gen zur kor­rek­ten Er­fas­sung der Um­sätze in der Re­gis­trier­kas­se er­ar­bei­tet. Hier finden Sie diese FAQ. Vom BMF gibt es den Erlass 123/2016 zur RKS-V. Noch mehr und weiter­führ­ende In­for­matio­nen gibt es hier.

Bitte be­chten Sie, daß im An­hang zur RKS-V spezi­fische tech­nische An­ga­ben ge­macht wer­den, wie die Um­sästze im Daten­er­fas­sungs­proto­koll ab­zu­speich­ern sind. Nur jene Kassen, die diese Spezi­fi­ka­tionen er­fül­len, sind rechts­kon­form.

Das ab dem 1.4.2017 ver­pflich­ten­d zu ver­wen­den­de Ver­schlüs­sel­ungs­modul muß zwin­gend über Finanz-On­line vor des­sen Ein­satz re­gris­triert wer­den, bzw. muß des­sen Außer­be­trieb­nahme eben­falls via FOnline ge­mel­det wer­den. Diese Mel­dung haben Sie mit Ihrem FOnline Zu­gang durch­zu­füren.

Warum „außer Haus” geben?

Website Reputation
Natür­lich kön­nen Sie Ihre Buch­hal­tung auch sel­bst – z.B. mit­tels eines On­line-Ser­vices – durch­führen.
Al­ler­dings sol­lten Sie dabei sehr ge­nau auf des­sen AGBs achten.
So stand am 21.09.2010 um 19:25 auf der Home­page eines An­bie­ters zu lesen:

GEWÄHR­LEI­STUNGS­AUS­SCHLUSS
Die Nutzung der Ser­vices er­folgt auf Ihr eige­nes Risiko. Die Ser­vices wer­den in der jeweils von X gmbh für gut be­fun­den­en Ge­stal­tung und unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit an­ge­boten.
X gmbh ge­währ­leis­tet nicht, daß die Ser­vices Ihren An­for­der­un­gen ent­sprechen und zu jeder Zeit ohne Unter­brech­ung, zeit­ge­recht, sicher und fehler­frei zur Ver­fügung stehen. X gmbh über­nimmt keine Ge­währ­leis­tung be­züg­lich der Er­geb­nis­se, die durch die Nutzung der Ser­vices er­zielt wer­den kön­nen ...

Das hat zur Kon­se­quenz, daß Sie perma­nent das Risi­ko haben, eine Ab­gaben­hinter­zie­hung – im fi­nanz­straf­recht­lich­en Sin­ne – zu be­ge­hen.

Am 29.07.2013 um 08:41 stand auf der Homepage eines anderen An­bie­ters:

Die … Server liegen in Deutschland bei der Firma … AG.

Nachdem Du Deine Belege und Aufzeichnungen 7 Jahre lang aufheben musst werden wir das ebenfalls tun. Danach behalten wir uns vor, die Daten zu lüschen, die über das 7. Jahr hinausgehen.

(Ad Satz 1:) Sol­lte die deut­sche AG einen US-ameri­ka­ni­schen (Mit-)Eigen­tümer haben / be­kom­men, greift sofort der US-Patriot-Act, der US-Be­hörden den vol­len Zu­griff auf Ihre Daten ge­währt. Ein Bei­spiel, wie weit das gehen kann, fin­den Sie hier.
(Ad Satz 2:) Hier wird leider außer Acht ge­las­sen, daß es unter­schied­liche Be­stim­mung­en gibt (BAO, FinStrG, UStG, UGB), die auch für die Auf­be­wahr­ungs­frist ei­gene Regeln haben, wo­bei die Auf­be­wahr­ungs­frist mehr als 30 Jahre dau­ern kann (z.B: § 18 Abs. 10 UStG iVm der 10 jähr­igen Frist des FinStrG und all­fäl­ligen Rechts­mit­teln).

Der EuGH hat im Ur­teil C-311/18 (Kurz­fas­sung) fest­ge­hal­ten, daß eine Über­mitt­lung Ihrer Daten in ein Dritt­land nur dann er­laubt ist, wenn dort das gleiche Sicher­heits­niveau ein­ge­hal­ten werden kann, das die EU-DSGVO nor­miert.

Die deut­sche Daten­schutz­kon­fe­renz hat in einer Fest­legung, auf Basis eines Berichts, be­kräftigt, daß der Betrieb von MS Office 365 nicht rechts­kon­form möglich ist.

Mir (und meinem Berufs­stand) ist diese Art von Be­stim­mun­gen fremd. Mit In­kraft­tre­ten der EU-DSGVO wur­de außerdem eine neue Rechts­grund­lage ge­schaf­fen, die für einen An­bieter außer­halb der EU nicht bindend ist.

Ihre Daten wer­den (ab­ge­sichert) im Intra­net, auf einer RAID-6 Storage­box ge­speichert – keine Cloud !! – und wer­den peri­odisch auf unter­schied­lichen Medien ge­sichert. Eine USV sorgt für genü­gend Zeit, um im Fall eines Strom­aus­falles, einen ord­nungs­ge­mäßen Shut-Down durch­führen zu kön­nen, um Daten­ver­luste zu ver­meiden.

Dazu gibt es auch ein In­for­mations­blatt der Daten­schutz­be­hörde.


1 im Be­rech­ti­gungs­um­fang

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