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Lei­stun­gen

Buchhaltung Blaschka

Gründer­ser­vice


Zum Geleit

Gra­tu­la­tion – der Weg in die Selbst­stän­dig­keit ist eine wich­tige Ent­schei­dung, die nicht nur Frei­heit, son­dern auch Ver­ant­wor­tung be­deu­tet; spe­ziell, wenn Sie Mit­arbei­ter ein­stel­len und füh­ren wer­den. Es heißt nicht um­sonst: “Selbst und Ständig.”.
Doch be­vor Sie die / der Beste Ihrer Branche werden kön­nen, sind zu­erst ein paar For­ma­lis­men zu über­win­den – wir leben schließ­lich in Öster­reich.

Von der Wiege bis zur Bahre: For­mu­lare, For­mu­lare, …

T.B.D

Die ersten Finanz­amts­zahl­ungen

Auch als Gründer wer­den Sie in die Situ­ation kom­men, Zahl­ungen an Ihr Finanz­amt (FA) zu leis­ten. Die ein­zel­nen Ab­gaben­arten wer­den auf Ihrem Steuer­konto ge­trennt an­ge­führt bzw. ver­bucht. Wenn Ihr Net­ban­king die Über­weis­ungs­art „FA-Zahl­ung” unter­stützt, sollten Sie bei jeder Ab­gaben­art, die Sie im Net­ban­king zur Zahl­ung de­fi­nieren, exakt den zu zahl­en­den Betrag ein­ge­ben. Ein all­fäl­liges Gut­haben, das Sie ab­ziehen dürfen, muß extra aus­ge­wiesen werden. Andern­falls lau­fen Sie Ge­fahr, daß Sie zwar den kor­rek­ten Be­trag über­wei­sen, aber Ihr Steuer­konto trotz­dem einen Rück­stand auf­weist.