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Buchhaltung Blaschka

E / A - Rechner vs. Bilanzierung


Die Qual der Wahl?

Be­stim­mte Rechts­for­men müs­sen Bi­lan­zier­en – hier gibt es keine Wahl­möglich­keit. In Ver­ord­nun­gen ex­pli­zit an­ge­führ­te Berufe dürfen Ihre Be­triebs­aus­ga­ben pau­scha­lier­en. Alle „anderen” dürfen zwi­schen Ein­nah­men- / Aus­ga­ben-Rech­nung (EAR) und Bi­lan­zier­ung (Dop­pik) wählen.

Wobei nur eine der obi­gen Vari­anten – Pau­scha­lier­ung, E/A - Rech­nung bzw. Bi­lan­zier­ung – mög­lich ist.

Ver­gleich

Zwi­schen dem E/A-Rech­ner und dem Bilan­zier­er gibt es ent­schei­den­de Unter­schiede, die fol­gen­de Tabel­le auf­zei­gen soll:

Thema

E/A-Rech­ner

Bilan­zier­er

Umsatz­steuer­pflicht Es gilt das Prin­zip der ver­ein­nahm­ten Ent­gel­te:
Bei Zahl­ungs­er­halt ent­steht die USt. Steu­er­schuld.
Es gilt das Prin­zip der ver­ein­bar­ten Ent­gel­te:
Bei Rech­nungs­le­gung ent­steht die USt. Steu­er­schuld.
Aus­ge­nom­men beim Er­halt einer An­zahl­ung: In die­sem Fall ent­steht die Steu­er­schuld beim Zahl­ungs­ein­gang – so­fern keine Rech­nung ge­legt wurde.
Vor­steuer­ab­zug Bei einer for­mal kor­rek­ten Ein­gangs-Rech­nung steht der Vor­steu­er­ab­zug mit deren Be­zah­lung zu. Bei einer for­mal kor­rek­ten Ein­gangs-Rech­nung steht der Vor­steu­er­ab­zug be­reits mit dem Rech­nungs­datum zu.
Ver­wal­tung der of­fen­en Pos­ten Nein.
Grund­sätz­lich gibt es beim E/A-Rech­ner keine OP-­Ver­wal­tung in der FiBu.
Ja.
Die OP-­ver­wal­tung wird in der Buch­hal­tung ab­ge­bil­det.
In­ven­tur Kann Muß

Check­liste

Hier be­kom­men Sie eine Check­liste für die ty­pi­schen Jahres­ab­schlußar­bei­ten für Bi­lan­zierer bzw. E/A-Rech­ner.